Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH
  • Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verkaufsgeschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn eine Lieferung in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Käufers ausgeführt wird.
  • Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verkaufsgeschäfte mit dem Käufer oder seinem Rechtsnachfolger.
  • Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der Verkäufer den Käufer bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat.
§2 VERTRAGSSCHLUSS
  • Der Verkaufskatalog stellt nicht ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern soll es dem Käufer lediglich erleichtern, seinerseits Angebote im Rechtssinne an den Verkäufer abzugeben; alle früheren Auflagen des Kataloges verlieren mit dem Erscheinen des neuen Kataloges ihre Gültigkeit. Der Käufer hält sich für eine Frist von vier Wochen ab Zugang seines Angebotes bei dem Verkäufer an sein Angebot gebunden.
  • Der Verkäufer behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber-, und sonstigen Schutzrechte vor allen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Darstellungen dieses Kataloges und sonstiger Bestellunterlagen; diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden; es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich, schriftlich, vorher mit namentlicher Benennung des Dritten zugestimmt.
§3 REPARATUREN/KOSTENVORANSCHLÄGE
  • Kostenvoranschläge ohne anschließenden Reparaturauftrag sind kostenpflichtig, wenn hierauf vom Verkäufer vor Ausführung der Leistung ausdrücklich hingewiesen wird.
§4 PREISSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  • Bei einem Auftragswert unter € 100,- netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 25,- netto.
  • Alle Preisangaben des Kataloges gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk bzw. Lager des Verkäufers. Der Käufer trägt zusätzlich die Kosten der Transportverpackung und des Transportes falls der Wert der Gesamtbestellung nicht mehr als € 200,– netto beträgt. Wünscht der Käufer eine Transportversicherung, wird der Verkäufer eine solche auf Kosten des Käufers abschließen.
  • Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung, etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.
  • Soweit nicht anders schriftlich vereinbart sind Rechnungen am zehnten Arbeitstag nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig auf einem Bankkonto des Verkäufers; Schecks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers entgegengenommen und gelten nur als Zahlung erfüllungshalber.
§5 ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG
  • Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz zu zahlen. Ist der Käufer Kaufmann beträgt der (Verzugs-) Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, dem Verkäufer nachzuweisen, dass in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§6 LIEFERUNG UND LIEFERFRIST
  • Der Verkäufer ist in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt
  • Setzt der Käufer dem Verkäufer, nachdem er in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist der Käufer nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§7 RÜCKGABE/UMTAUSCH
  • Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer zurückgegeben werden. Die Ware muss in der unbeschädigten Originalverpackung sein. Die Rückgabe muss kostenfrei erfolgen. Steril verpackte Produkte und Sonderanfertigungen sind generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.
§8 GEWÄHRLEISTUNG FÜR SACHMÄNGEL
  • Der Verkäufer leistet für die gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass er diejenigen Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Mängel aufweisen, nach seiner Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert. Dabei gelten in der Regel zwei Nachbesserungsversuche als zumutbar.
  • Ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Wählt der Käufer den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatz zu.
  • Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbung und Abbildungen in Katalogen oder Prospekten stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  • Falls der Käufer Vollkaufmann ist, setzen die Gewährleistungsansprüche voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.
§9 HAFTUNG DES VERKÄUFERS
  • Soweit vorstehend nicht anderes geregelt worden ist, ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer vom Verkäufer erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem Falle ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  • Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§1,4 Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
§10 VERJÄHRUNG
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung.
§11 EIGENTUMSVORBEHALT
  • Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung seiner Ansprüche an sich zu nehmen. Die Rücknahme ist nicht ein Rücktritt von dem Vertrag; die Pfändung der Sache durch den Verkäufer ist stets ein Rücktritt vom Vertrag.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln und sie insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern.
  • Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. §771ZPO erheben kann. Der Käufer haftet dem Verkäufer für den entstandenen Schaden, falls der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gem. §771 ZPO zu erstatten.
§12 DATENSCHUTZ
  • Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
  • Detailliertere Ausführung siehe Datenschutz
§13 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
  • Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
  • Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten als Käufer ist der Geschäftssitz des Verkäufers; der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
§14 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN E-COMMERCE
  • Hinsichtlich des Vertragsschlusses gelten die unter §2 aufgeführten Bedingungen, jedoch mit der Maßgabe, dass Textform i. S. d. §126b BGB vereinbart wird. Demnach sind Angebot und Annahme auch per E-Mail möglich. Ein Vertrag kommt nur in deutscher Sprache zustande.
  • Zu unseren elektronischen Bestellformularen hat der Käufer jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern. Die Überprüfungspflicht obliegt dem Käufer, besondere Hinweise seitens des Verkäufers werden nicht erteilt.
  • Der Verkäufer erteilt dem Käufer keine Informationen hinsichtlich der einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen. Ebenso wenig führt der Verkäufer sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes auf, denen er sich unterworfen hat.
  • Die von dem Käufer aufgegebene Bestellung (Vertragstext) wird bei dem Verkäufer 8 Wochen gespeichert. Auf Wunsch des Käufers wird diesem ein Ausdruck des Vertragstextes übermittelt. Hierfür kann der Verkäufer eine Aufwendungspauschale von 5,- Euro verlangen.
  • Die vorstehenden Bedingungen gelten – mit Ausnahme der Nr. 1 – ausschließlich im B2B-commerce.
§15 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

 

STAND 01.01.2020

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